
Das revDSG verlangt Datenschutz ab der Planung, Information über Datenflüsse, eine Folgenabschätzung bei hohem Risiko und Auskunft auf Verlangen. Ein ACO-System erfüllt das strukturell nur, wenn der Agent read-only zugreift, jede Aktion protokolliert und die kritischen Handelsdaten unter Schweizer Recht bleiben. Wer den Anbieter prüft, fragt deshalb zuerst nach Jurisdiktion, Audit-Log und Exit, nicht nach dem Serverstandort.
Vier Pflichten und was ACO dafür liefert.
Grundlage ist das Bundesgesetz über den Datenschutz, SR 235.1, in Kraft seit 1. September 2023. Aufsichtsbehörde ist der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB). Die Wiedergabe der Artikel ist vereinfacht.
Das revDSG verlangt keine bestimmte Technik. Es verlangt Nachweise. Die vier Artikel links sind die Stellen, an denen ein ACO-Agent im Betrieb sichtbar wird: Read-only-Zugang und Audit-Log für Artikel 7, Transparenz über Datenflüsse für Artikel 19, die Zwei-Zonen-Architektur als Baustein der Folgenabschätzung für Artikel 22, der Export der Protokolle für Artikel 25.
Die Grafik ersetzt keine Rechtsberatung. Sie zeigt, welche Unterlagen ein Betreiber vom Anbieter verlangen kann, bevor ein Agent Zugriff auf den Order-Flow bekommt.
Read-only-Zugang auf Code und API, Audit-Log pro Aktion, Aktionen nur im Rahmen der Policy des Betreibers.
Transparenz über Datenflüsse und Zonen: welche Datenkategorie wo verarbeitet wird, welches Recht dort gilt, welche Vertragsgrundlage besteht.
Zwei-Zonen-Architektur als dokumentierter DSFA-Baustein: Trennung nach Datenkategorie und Jurisdiktion, Zero-Retention, kein Training mit Betreiberdaten.
Export der Protokolle: Audit-Log mit Zeitstempel, Datenkategorie, Zweck und Aktion, für Auskunft und Aufsicht abrufbar.
Liefert der Shop in die EU oder richtet sich an Personen dort, kommt die DSGVO dazu. Für den Einsatz eines ACO-Anbieters heisst das in der Praxis zwei Dinge: ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO und, bei hohem Risiko, eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO. Beides deckt sich inhaltlich weitgehend mit Art. 22 revDSG, so dass eine Prüfung für beide Rechtsordnungen reicht.
Der EU AI Act, Artikel 14 verlangt wirksame menschliche Aufsicht über KI-Systeme, nicht eine Freigabe pro Entscheidung. Ein Policy-Rahmen, den der Betreiber setzt, ein Audit-Log pro Aktion und die Möglichkeit, jederzeit abzubrechen, erfüllen diese Aufsicht.
Zwei Zonen aus Schweizer Sicht.
So setzt die Referenz-Implementierung XEREBRO die Trennung um. Entscheidend ist nicht der Standort eines Servers, sondern welches Recht die Firma bindet, die die Daten verarbeitet.
EU-zertifizierter Cloud-Provider, Frankfurt-Region.
- Auftragsverarbeitungsvertrag und Standardvertragsklauseln (DPA und SCCs)
- Zero-Retention: Prompts und Daten werden verarbeitet, nicht gespeichert
- Kein Training mit Betreiberdaten, vertraglich fixiert
- ISO 27001:2022, ISO 27017, ISO 27018, ISO 27701, SOC 1/2/3 Type II, C5 BSI, PCI DSS Level 1
Jede Nummer ist über die Trust-Portale der Anbieter prüfbar. Vollständige Zertifikatsliste der Referenz-Implementierung.
Der US CLOUD Act von 2018 verpflichtet Anbieter unter US-Recht, Daten auf Anordnung herauszugeben, auch wenn diese ausserhalb der USA gespeichert sind. Ein Server in Frankfurt schützt Schweizer Handelsdaten deshalb nicht, wenn der Vertragspartner ein US-Konzern ist. Ein Anbieter mit Sitz und Eigentum in der Schweiz fällt nicht unter dieses Gesetz, weshalb die kritische Zone dort liegt.
Für den Shop selbst zählen drei Kriterien: welches Recht den Anbieter bindet, welche Zertifikate über ein Trust-Portal prüfbar sind und wer der Vertragspartner für den Auftragsverarbeitungsvertrag ist. Infomaniak und Hostpoint sind Schweizer Anbieter unter Schweizer Recht, Hyperscaler bieten die breitere Zertifikatskette und Regionen in der EU, sind aber an ihre Heimatjurisdiktion gebunden. Welche Kombination passt, hängt von den Datenkategorien im Shop ab, nicht vom Markennamen.
Fünf Fragen an jeden Anbieter.
Wer darf Policies setzen und ändern?
Rollen, Freigabestufen und Protokollierung jeder Änderung an einer Policy.